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SG Braunschweig, 25.11.2011 - S 51 R 35/10 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Rentenversicherung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Befreiung eines Referenten für "Arbeitsrecht und Grundsatzfragen" einer AG von der gesetzlichen Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befreiung eines Referenten für "Arbeitsrecht und Grundsatzfragen" einer AG von der gesetzlichen Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- SG Düsseldorf, 02.11.2010 - S 52 R 230/09
Sachbearbeiter im Team Steuern/Recht; vier Befreiungskriterien als Verstoß gegen …
Auszug aus SG Braunschweig, 25.11.2011 - S 51 R 35/10
Für Volljuristen ist es aber nicht unüblich, zunächst als angestellte Juristen bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber zu arbeiten und sich später mit einer eigenen Kanzlei selbständig zu machen (vgl. SG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2010 - S 52 R 230/09 -, juris mit weiteren Nachweisen; andere Ansicht ausdrücklich SG München, Urteil vom 28.04.2011 - S 30 R 1451/10 -, juris). - SG München, 28.04.2011 - S 30 R 1451/10
Rentenversicherung - Schadenssachbearbeiter bei einer Rechtsschutzversicherung - …
Auszug aus SG Braunschweig, 25.11.2011 - S 51 R 35/10
Für Volljuristen ist es aber nicht unüblich, zunächst als angestellte Juristen bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber zu arbeiten und sich später mit einer eigenen Kanzlei selbständig zu machen (vgl. SG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2010 - S 52 R 230/09 -, juris mit weiteren Nachweisen; andere Ansicht ausdrücklich SG München, Urteil vom 28.04.2011 - S 30 R 1451/10 -, juris). - LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 189/08
Rentenversicherung - Tätigkeit als Unternehmensberaterin - Syndikusanwalt bei …
Auszug aus SG Braunschweig, 25.11.2011 - S 51 R 35/10
Soweit die Beklagte voraussetzt, dass eine Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nur erfolgen kann, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen der Tätigkeit, für die Versicherungsbefreiung in Anspruch genommen wird, und dem Versorgungsschutz durch die berufsständische Versorgungseinrichtung besteht und damit zusätzlich eine berufstypische Tätigkeit als Rechtsanwältin, d. h. eine für eine Rechtsanwältin typische Berufstätigkeit in dem Angestelltenverhältnis ausgeübt wird (vgl. im Ergebnis auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.08.2010 - L 2 R 156/08 -, www.sozialgerichtsbarkeit.de; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.10.2009 - L 8 KR 189/08 -, juris), hat sie zu beachten, dass die Klägerin diese oben im Einzelnen genannten einschränkenden Kriterien erfüllt. - LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 2 R 156/08
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei …
Auszug aus SG Braunschweig, 25.11.2011 - S 51 R 35/10
Soweit die Beklagte voraussetzt, dass eine Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nur erfolgen kann, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen der Tätigkeit, für die Versicherungsbefreiung in Anspruch genommen wird, und dem Versorgungsschutz durch die berufsständische Versorgungseinrichtung besteht und damit zusätzlich eine berufstypische Tätigkeit als Rechtsanwältin, d. h. eine für eine Rechtsanwältin typische Berufstätigkeit in dem Angestelltenverhältnis ausgeübt wird (vgl. im Ergebnis auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.08.2010 - L 2 R 156/08 -, www.sozialgerichtsbarkeit.de; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.10.2009 - L 8 KR 189/08 -, juris), hat sie zu beachten, dass die Klägerin diese oben im Einzelnen genannten einschränkenden Kriterien erfüllt.